Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

Mitgliedsurkunde
Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ)

Gesetzliche Grundlagen.

Mit der unbefristeten gesetzlichen Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) §§ 1 und 2 dokumentieren wir sowohl den gesetzlich verankerten Gleichstellungsgrundsatz für unsere Mitarbeiter als auch die Garantien durch Sozialversicherungsträger und Finanzamt in Hinblick auf die Sicherheit der unternehmerischen Subsidiärhaftung und versichern Ihnen so Zuverlässigkeit, Qualität und gesellschaftliche Akzeptanz unserer Zeitarbeitsvermittlung.

Seit 1. März 2010 ist die Nora Personal-Dienstleistungen GmbH Mitglied im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Der damit verbindliche Branchentarifvertrag zwischen allen Einzelgewerkschaften beim DGB und dem iGZ schafft Tarif- und Rechtssicherheit sowie eine konstruktive, zukunftsweisende Sozialpartnerschaft. Unternehmen bietet dieser zeitgemäße Tarifvertrag mehr Planungssicherheit, Flexibilität, Zuverlässigkeit und für Mitarbeiter erhöhen sich die Zugangschancen zum Arbeitsmarkt zu attraktiveren Konditionen.

Außerdem ist die Nora Personal-Dienstleistungen GmbH Mitglied im BAP, dem mit mehr als 1.800 Mitglieder und ca. 1.000.000 Mitarbeiter starken Arbeitgeberverband Mittelständiger Personaldienstleister.












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